DER WERT DER EMOTIONEN
Conrad Meissler im Hamburger 'Klönschnack' sowie der 'HafenCity Zeitung'
Seit Ende Dezember letzten Jahres gilt eine neue Regel für die Vergütung von Leistungen der Immobilienmakler. Nach dem Vorbild von etwa drei Viertel aller Bundesländer wurde nun erstmals gesetzlich geregelt, dass Käufer und Verkäufer die Maklercourtage je zur Hälfte übernehmen. Die bisherigen Marktverhältnisse in Hamburg (übrigens auch in Berlin oder Hessen) haben sich sehr rasch an die neue Regelung angepasst, da die Verkäufer erkennen, dass für sie die Leistungen eines Maklers mindestens so umfangreich und wichtig sind, wie für einen Käufer. Dieser ist vor allem in starken Marktphasen – und diese verzeichnen wir nun schon seit zwölf Jahren - darauf angewiesen, seine Wunschimmobilie zu einem fairen, marktgerechten Preis zu finden.
Die Arbeit des Maklers ist so bereits zu Beginn aufwendig und oft vergeblich, vor allem wenn Wettbewerber die Immobilie zu Preisen bewerten, die dem Verkäufer zwar schmecken, die aber am Markt nicht realisiert werden können. Überzeugend wirken umfangreiche Markterfahrungen, Beispiele von anderen Objekten, die erfolgreich in kurzer Zeit verkauft wurden, und Belege über Kaufpreissammlungen aus dem engen Marktumfeld. Die professionelle Aufbereitung von Unterlagen, Marketing, Werbung, die Ansprache von regelmäßig hunderten vorgemerkter Kunden, die Vorbereitung des Verkaufs, die Begleitung beim Notar und die Hilfe bei der Übergabe erscheinen nach dem ersten Schritt als Formsache, bilden dann aber den zweiten, wichtigen Teil eines erfolgreichen Verkaufs.