UNERFREULICH
Conrad Meissler für die "Hafencity Zeitung"
Die Koalition in Berlin hat erneut ein Gesetzeswerk auf den Weg gebracht, um damit endlich dem Trend immer höherer Wohnungsmieten in den großen deutschen Ballungsräumen wenigsten zum Teil Einhalt zu gebieten. Verabschiedet wurde mit Wirkung zum Jahresbeginn 2019 eine Ergänzung zur so genannten „Mietpreisbremse“, die die seit Mitte 2015 geltende Gesetzgebung verschärfen soll. Diese Ergänzung ist erneut vor allem für Eigentümer bzw. Investoren höchst unerfreulich, die Wohnraum vermieten und von denen sich die Koalition eigentlich die Schaffung von mehr Wohnungen erhofft, um durch mehr Angebot die Lage in den Wohnungsmärkten deutscher Großstädte zu entschärfen.
Nun werden noch mehr Lasten auf die Schultern der Vermieter gelegt. Sie müssen präzise dokumentieren, wenn sie ihre Wohnung in der Vergangenheit deutlich über der ortsüblichen Vergleichsmiete vermietet haben und wodurch sich dies begründete. Nur so können sie ihren „Bestandsschutz" erhalten und auch künftig gut vermieten. Diese Arbeit ist komplex und in der Regel nicht leicht zu bewältigen, genauso wenig, wie man selbst seine Zähne behandeln kann, sondern einen Zahnarzt braucht. Der Zahnarzt für die Vermietung einer Wohnimmobilie ist der Vermietungsmakler, der sich täglich mit allen Themen der Vermietung auseinandersetzen muss und der beraten und unterstützen kann, wenn es um eine Neuvermietung geht.